Titel Kein merkantiler Minderwert laut Gutachten Gerichtsinstanz OLG Gerichtsort München Urteilsdatum 2009-11-13 Aktenzeichen 10 U 3258/08 Kategorie 130-Prozent-Regel, altes Fahrzeug Teaser Wertminderungskonstruktion der Versicherung abgelehnt - Gericht befürwortet gutachterliche Ausführungen Im Falle eines Totalschadens kann ein Geschädigter ausnahmsweise auch dann die Kosten einer Reparatur und eine eventuelle Wertminderung verlangen, wenn die Summe aus diesen den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 Prozent übersteigt (so genannte 130-Prozent-Grenze). Für die Beurteilung kommt es grundsätzlich auf die Kalkulation des beauftragten Kfz-Sachverständigen an, nicht auf die später tatsächlich angefallenen Reparaturkosten. … Das OLG München (Urteil vom 13.11.2009, Az. 10 U 3258/08) hat einer Versicherung, die im Rahmen einer Totalschadensabrechnung eine Wertminderung ansetzen wollte, den sprichwörtlichen “Strich durch die Rechnung” gemacht. Der Kläger rechnete auf Reparaturkostenbasis innerhalb der 130 %-Grenze ab, die gegnerische Versicherung wollte nur den Wiederbeschaffungsaufwand zahlen. Sie kam zu einer Überschreitung der 130 %-Grenze dadurch, dass sie zusätzlich zu den Reparaturkosten auch eine Wertminderung hinzurechnete. Der Sachverständige des Geschädigten hatte keine Wertminderung angesetzt. Das Spielchen machte des OLG München nicht mit, weil die verklagte Versicherung die Wertminderung bei ähnlichen Fahrzeugen ansonsten auch nicht zahlte. … Anlagen 094051.pdf Links http://www.iww.de/quellenmaterial/id/43560http://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-merkantiler-minderwert-aktuell-f29949http://ra-frese.de/2010/01/20/ansatz-der-wertminderung-so-nicht/http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/246516/