Titel
Kein Minderwert bei 10 Jahre altem Zweithandfahrzeug
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Bochum
Urteilsdatum
2011-10-12
Aktenzeichen
42 C 262/11
Kategorie
,
Teaser
Kein Minderwert bei 10 Jahre altem Zweithandfahrzeug

… Insbesondere sieht sich das Gericht nicht in der Lage, einen merkantilen Minderwert aufgrund der beiderseits eingereichten Privatgutachten zu schätzen. Es ist zu berücksichtigen, das das Fahrzeug des Klägers ein Zweithandfahrzeug und bereits über 10 Jahre alt ist, ausweislich der Lichtbilder indes nur ein ganz oberflächlicher Schaden vorliegt, welcher Karosserie- oder Richtarbeiten im Rahmen der Reparatur nicht erforderte und darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch den Einbau von Neuteilen und die neue Lackierung dem Kläger ein Vorteil zu Gute kommt, der unter dem Gesichtspunkt „neu für alt“ zu berücksichtigen wäre. …

Anlagen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert