, Frankfurt, 2014-03-14, 16 U 149/12
Bei einer Luxusmarke kann eine Wertminderung auch bei Bagatellschaden vorliegen. Zur Bestimmung des merkantilen Minderwerts hätte ein Sachverständigenbeweis eingeholt werden müssen.

, Brandenburg, 2018-11-01, 6 U 32/16
Liegt bei einem Gebrauchtwagen die verbleibende Wertminderung aufgrund eines nicht mehr behebbaren Unfallschadens bei lediglich 1,19 Prozent des Kaufpreises, so ist zunächst einmal grundsätzlich von der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung auszugehen.

, Hamburg, 2017-12-14, 20a 375/17
Nach Überzeugung des Gerichts war für jedermann mit bloßem Auge erkennbar, dass bei dem Auffahrunfall allein der hintere Stoßfänger beschädigt wurde. Dabei habe es sich um ein einfach auszutauschendes Teil gehandelt. Somit sei klar gewesen, dass der Austausch zu keinem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs führen werde.

, Rosenheim, 2016-09-19, 15 C 1445/14
Bei einem vier Jahre alten Opel Astra, Schadenhöhe ca. 1.000,00 €, führt eine Demontage und Wiederanbringung einer erneuerten Stoßstange nicht zu einer Wertminderung des Fahrzeugs.

, Saarbrücken, 2011-03-18, 13 S 158/10
Keine pauschale Bagatellgrenze für Eintreten eines Minderwert. Auch bei Bagatellschäden ein merkantiler Minderwert entstehen kann. Entscheidend ist, ob sich die Reparatur im Verhältnis spürbar negativ auf dessen Wiederverkaufswert auswirkt.

, Köln, 2016-03-29, 36 O 65/16
Ein Blechschaden ist grundsätzlich geeignet eine merkantile Wertminderung zu begründen. Es bedarf einer Betrachtung des Kundenkreises für das konkret betroffene Fahrzeug (u.a. Typ, Marke, Laufleistung, Erstzulassung) und dessen Erwartungshaltung.

, Wolfsburg, 2011-09-14, 12 C 102/11
Auch bei geringfügigen Fahrzeugschaden kann nachvollziehbar ein Minderwert angegeben werden.

, Bochum, 2011-10-12, 42 C 262/11
Kein Minderwert bei 10 Jahre altem Zweithandfahrzeug

, Köln, 2011-11-18, 269 C 149/11
Bei Reparaturschaden in Höhe von weniger als 10 Prozent des Listenpreises und aufgrund des Schadensbildes - trotz hoher Reparaturkosten - handelt es sich lediglich um einen Bagatellschaden, der den Anspruch eines merkantilen Minderwertes ausschließt. Dies gilt auch für Luxusfahrzeuge, sodass ein Bagatellschaden auch bei 17.000 Euro liegen kann.

, Leipzig, 2001-08-24, 3 C 10051/00
Das AG Leipzig geht grundsätzlich von der 10-%-Grenze aus, lässt aber dann ausnahmsweise eine Wertminderung zu, wenn der Sachverständige im Gutachten trotz der niedrigen Reparaturkosten eine solche zugebilligt hat.