Titel
Leasing-Pkw: Keine Umsatzsteuer auf Minderwertausgleich
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
München
Urteilsdatum
2013-03-20
Aktenzeichen
XI R 6/11
Kategorie
,
Teaser
Die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

… Der leasingtypische Minderwertausgleich ist nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, erklärten die Richter, das hier der für einen Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung bezogen auf den vom Leasingnehmer gezahlten Minderwertausgleich fehle. Denn dem Minderwertausgleich steht keine eigenständige Leistung des Leasinggebers gegenüber. Es handelt sich beim Minderwertausgleich also nicht um ein Entgelt für eine vereinbarte Leistung, sondern um den Ersatz für einen Schaden, der seine Ursache in einer nicht mehr vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs hat.

Der BFH folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits im Jahr 2011 entschieden hat, dass der Minderwertausgleich ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 18.5.2011, VIII ZR 260/10 ).

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