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    Leasing-Pkw: Keine Umsatzsteuer auf Minderwertausgleich

    Titel

    Leasing-Pkw: Keine Umsatzsteuer auf Minderwertausgleich

    Schlagworte

    BFH, Leasing, Umsatzsteuer

    Gerichtsort

    München

    Urteilsdatum

    2013-03-20

    Aktenzeichen

    XI R 6/11

    Teaser

    Die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

    … Der leasingtypische Minderwertausgleich ist nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, erklärten die Richter, das hier der für einen Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung bezogen auf den vom Leasingnehmer gezahlten Minderwertausgleich fehle. Denn dem Minderwertausgleich steht keine eigenständige Leistung des Leasinggebers gegenüber. Es handelt sich beim Minderwertausgleich also nicht um ein Entgelt für eine vereinbarte Leistung, sondern um den Ersatz für einen Schaden, der seine Ursache in einer nicht mehr vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs hat.

    Der BFH folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits im Jahr 2011 entschieden hat, dass der Minderwertausgleich ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 18.5.2011, VIII ZR 260/10 ).

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2019/10/Bundesfinanzhof.pdf, http://minderwert.de/assets/2019/10/2014-02-06-Umsatzsteuer-Minderwertausgleich-Schadensersatz-Ausgleichzahlung.pdf

    Links

    https://dejure.org/2013,18156, https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/umsatzsteuer/leasing-pkw-keine-umsatzsteuer-auf-minderwertausgleich

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