Titel | Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM bei Gericht nicht bekannt |
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Schlagworte | |
Gerichtsort | Zwickau |
Urteilsdatum | 2015-06-25 |
Aktenzeichen | 4 C 258/15 |
Teaser | Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM bei Gericht nicht bekannt, daher Kürzung des Minderwert nicht gerechtfertigt. |
Aus den Gründen:
… Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hat mit ihrer Kürzung des im Gutachten aufgeführten Wertminderungsbetrages aufgrund des Prüfberichtes eine von ihr beauftragten Prüfdienstleisters hinreichen Anlass zur erneuten Überprüfung des Schadensgutachten gegeben.
…
Soweit die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung die im Gutachten angegebene Wertminderung von 500,– € unter Hinweis auf eine Marktrelevanz- und Faktorenmethode gekürzt hatte, ist diese Kürzung nicht substantiiert gewesen. Selbst dem erkennenden Gericht ist die von der beklagten Versicherung angegebene Berechnungsmethode unbekannt. …