Titel Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM bei Gericht nicht bekannt Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Zwickau Urteilsdatum 2015-06-25 Aktenzeichen 4 C 258/15 Kategorie Berechnungsmethode, MFM Teaser Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM bei Gericht nicht bekannt, daher Kürzung des Minderwert nicht gerechtfertigt. Aus den Gründen: … Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hat mit ihrer Kürzung des im Gutachten aufgeführten Wertminderungsbetrages aufgrund des Prüfberichtes eine von ihr beauftragten Prüfdienstleisters hinreichen Anlass zur erneuten Überprüfung des Schadensgutachten gegeben. … Soweit die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung die im Gutachten angegebene Wertminderung von 500,– € unter Hinweis auf eine Marktrelevanz- und Faktorenmethode gekürzt hatte, ist diese Kürzung nicht substantiiert gewesen. Selbst dem erkennenden Gericht ist die von der beklagten Versicherung angegebene Berechnungsmethode unbekannt. … Anlagen 4-C-25815.pdf Links https://dejure.org/2015,37349http://www.captain-huk.de/urteile/ag-zwickau-entscheidet-mit-einem-hervorragenden-urteil-zu-den-restlichen-sachverstaendigenkosten-zu-den-kosten-der-sachverstaendigen-stellungnahme-und-zur-wertminderung-mit-urteil-vom-25-6-2015-4-c/http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/506619/