Titel | Minderwert auch bei Reparaturkosten unter 10 % des Wiederbeschaffungswerts |
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Schlagworte | |
Gerichtsort | Leipzig |
Urteilsdatum | 2001-08-24 |
Aktenzeichen | 3 C 10051/00 |
Teaser | Das AG Leipzig geht grundsätzlich von der 10-%-Grenze aus, lässt aber dann ausnahmsweise eine Wertminderung zu, wenn der Sachverständige im Gutachten trotz der niedrigen Reparaturkosten eine solche zugebilligt hat. |
Hat der Kraftfahrzeugsachverständige die merkantile Wertminderung für ein Unfallfahrzeug aufgrund dessen in Augenscheinnahme geschätzt, ist dieser Schätzung der Vorzug vor der pauschalen Berechnung der Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm zu geben, selbst wenn die Reparaturkosten im Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeuges weniger als 10 % betragen.