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    Minderwert plus Differenzbetrag für zusätzliche Gutachterkosten

    Titel

    Minderwert plus Differenzbetrag für zusätzliche Gutachterkosten

    Schlagworte

    AG, Berechnungsmethode, MFM

    Gerichtsort

    Berlin-Mitte

    Urteilsdatum

    2015-06-25

    Aktenzeichen

    4 C 258/15

    Teaser

    Verweis auf Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM wurde vor Gericht nicht substantiiert vorgetragen und somit als unbekannt abgelehnt.

    Aus den Gründen:

    … Der Kläger kann weiterhin auch den Differenzbetrag bei der Wertminderung, um den die beklagte Kfz-Versicherung den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gekürzt hatte, beanspruchen. Die von dem Sachverständigen ermittelte Wertminderung war der Schadensberechnung des Klägers zugrunde zu legen. Soweit die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung die im Gutachten angegebene Wertminderung von 500,– € unter Hinweis auf eine Marktrelevanz- und Faktorenmethode gekürzt hatte, ist diese Kürzung nicht substantiiert gewesen. Selbst dem erkennenden Gericht ist die von der beklagten Versicherung angegebene Berechnungsmethode unbekannt. …

    Anlage

    Links

    https://dejure.org/2015,49894, http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/ag-mitte-zur-wertminderung-und-zu-den-sachverstaendigenkosten

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