Titel Minderwert plus Differenzbetrag für zusätzliche Gutachterkosten Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Berlin-Mitte Urteilsdatum 2015-06-25 Aktenzeichen 4 C 258/15 Kategorie Berechnungsmethode, MFM Teaser Verweis auf Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM wurde vor Gericht nicht substantiiert vorgetragen und somit als unbekannt abgelehnt. Aus den Gründen: … Der Kläger kann weiterhin auch den Differenzbetrag bei der Wertminderung, um den die beklagte Kfz-Versicherung den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gekürzt hatte, beanspruchen. Die von dem Sachverständigen ermittelte Wertminderung war der Schadensberechnung des Klägers zugrunde zu legen. Soweit die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung die im Gutachten angegebene Wertminderung von 500,– € unter Hinweis auf eine Marktrelevanz- und Faktorenmethode gekürzt hatte, ist diese Kürzung nicht substantiiert gewesen. Selbst dem erkennenden Gericht ist die von der beklagten Versicherung angegebene Berechnungsmethode unbekannt. … Anlagen Links https://dejure.org/2015,49894http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/ag-mitte-zur-wertminderung-und-zu-den-sachverstaendigenkosten