Titel Minderwert stellt einen echten zu erstattenden substanziellen Schaden dar Gerichtsinstanz OLG Gerichtsort Hamburg Urteilsdatum 1997-01-09 Aktenzeichen 6 U 212/96 Kategorie Transportschaden, Weiterbenutzung Teaser Unter dem sogenannten merkantilen Minderwert versteht man den Minderwert, den ein durch Unfall erheblich beschädigtes Kraftfahrzeug dadurch erleidet, dass dieses trotz Behebung der technischen Schäden im Verkehr allgemein geringer bewertet wird, als ein unfallfrei gefahrener Wagen. Diese Wertdifferenz stellt einen echten Schaden des betroffenen Eigentümers dar, der dem Geschädigten unabhängig davon zu erstatten ist, ob er das Kraftfahrzeug veräußert oder weiter benutzt. Der merkantile Minderwert gehört zum unmittelbaren Substanzschaden und ist nicht danebenstehend und gesondert zu sehen. Der durch einen Transport erfolgte Schaden erfasst in seiner Gesamtheit auch den merkantilen Minderwert, der durch das Schadensereignis eingetreten ist. Die Reparatur des streitgegenständlichen Schadens kann insoweit den merkantilen Minderwert nicht beseitigen. Dieser besteht vielmehr trotz der Reparatur auch weiterhin, da entsprechend den Ausführungen des OLG Hamburg trotz Behebung der technischen Schäden im Verkehr allgemein ein beschädigtes Neufahrzeug nicht mehr den gleichen Wert hat wie ein unbeschädigtes Neufahrzeug. Dies drückt sich in dem merkantilen Minderwert aus. Anlagen Links https://dejure.org/1997,15342https://www.jurion.de/urteile/olg-hamburg/1997-01-09/6-u-212_96/ Quellen https://www.ra-kotz.de/neufahrzeug-minderwert-eines-bei-einem-transport-beschaedigten-neuwagens.htm