Titel Stoßstangen-Demontage begründet keinen Minderwert Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Rosenheim Urteilsdatum 2016-09-19 Aktenzeichen 15 C 1445/14 Kategorie Bagatell, keine Reparatur, Wirtschaftlichkeitsgebot Teaser Bei einem vier Jahre alten Opel Astra, Schadenhöhe ca. 1.000,00 €, führt eine Demontage und Wiederanbringung einer erneuerten Stoßstange nicht zu einer Wertminderung des Fahrzeugs. Aus den Gründen: … Unter einem ersatzfähigen merkantilen Minderwert versteht man die Minderung des Verkehrswertes, die ein erheblich unfallbeschädigter Pkw mit Rücksicht darauf erleidet, dass ein potentieller Käufer vernünftigerweise wegen der Gefahr des Vorhandenseins verborgen gebliebener Unfallschäden nicht bereit ist, denjenigen Preis zu zahlen, der für ein Fahrzeug ohne Unfall gerechtfertigt gewesen wäre. Es handelt sich also um eine Schätzung, die nicht generell, sondern nur auf Grund des einzelnen Falles zu beurteilen ist … Anlagen 15-C-1445-14.pdf Links https://dejure.org/2014,48712http://www.kfz-betrieb.vogel.de/stossstangen-demontage-begruendet-keinen-minderwert-a-593543/http://www.inovexx.de/aktuelles-kooperation.html?seite=4&sid=89f75725bc1630f0211c8a5188e42726 Quellen http://bvsk.de