Titel
Stoßstangen-Demontage begründet keinen Minderwert
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Rosenheim
Urteilsdatum
2016-09-19
Aktenzeichen
15 C 1445/14
Kategorie
, ,
Teaser
Bei einem vier Jahre alten Opel Astra, Schadenhöhe ca. 1.000,00 €, führt eine Demontage und Wiederanbringung einer erneuerten Stoßstange nicht zu einer Wertminderung des Fahrzeugs.

Aus den Gründen:

… Unter einem ersatzfähigen merkantilen Minderwert versteht man die Minderung des Verkehrswertes, die ein erheblich unfallbeschädigter Pkw mit Rücksicht darauf erleidet, dass ein potentieller Käufer vernünftigerweise wegen der Gefahr des Vorhandenseins verborgen gebliebener Unfallschäden nicht bereit ist, denjenigen Preis zu zahlen, der für ein Fahrzeug ohne Unfall gerechtfertigt gewesen wäre. Es handelt sich also um eine Schätzung, die nicht generell, sondern nur auf Grund des einzelnen Falles zu beurteilen ist …

Quellen

http://bvsk.de

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