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    VW muss im Abgasskandal Schadensersatz leisten

    Titel

    VW muss im Abgasskandal Schadensersatz leisten

    Schlagworte

    Abgasskandal, Diesel, OLG

    Gerichtsort

    Frankfurt a.M.

    Urteilsdatum

    2019-09-25

    Aktenzeichen

    17 U 45/19

    Teaser

    VW haftet dem Grunde nach Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Verlangt der Käufer Rückerstattung des Kaufpreises, muss er sich die während der Nutzungszeit eingetretene Wertminderung eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeugs auf den Schaden anrechnen lassen (Vorteilsausgleichung). Die Höhe dieser Wertminderung ist durch Sachverständigengutachten zu klären.

    Aus den Gründen: …

    Der Käufer könne aufgrund der sittenwidrigen Schädigung die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. VW müsse den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten.  … Allerdings müsse sich der Käufer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Der Nutzungsersatz berechne sich anhand des Wertverlusts, den ein vergleichbares Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung während der Nutzungszeit erlitten hat. Die Höhe dieser Wertminderung müsse von einem Sachverständigen festgestellt werden

    …

     

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2019/12/OLG_Frankfurt_17_U_45-19_LARE190035975.pdf

    Links

    https://dejure.org/2019,30828, https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035975, https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-frankfurt-vw-muss-im-abgasskandal-schadensersatz-leisten_159231.html

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