Titel VW muss im Abgasskandal Schadensersatz leisten Gerichtsinstanz OLG Gerichtsort Frankfurt a.M. Urteilsdatum 2019-09-25 Aktenzeichen 17 U 45/19 Kategorie Abgasskandal, Diesel Teaser VW haftet dem Grunde nach Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Verlangt der Käufer Rückerstattung des Kaufpreises, muss er sich die während der Nutzungszeit eingetretene Wertminderung eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeugs auf den Schaden anrechnen lassen (Vorteilsausgleichung). Die Höhe dieser Wertminderung ist durch Sachverständigengutachten zu klären. Aus den Gründen: … Der Käufer könne aufgrund der sittenwidrigen Schädigung die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. VW müsse den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. … Allerdings müsse sich der Käufer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Der Nutzungsersatz berechne sich anhand des Wertverlusts, den ein vergleichbares Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung während der Nutzungszeit erlitten hat. Die Höhe dieser Wertminderung müsse von einem Sachverständigen festgestellt werden … Anlagen OLG_Frankfurt_17_U_45-19_LARE190035975.pdf Links https://dejure.org/2019,30828https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035975https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-frankfurt-vw-muss-im-abgasskandal-schadensersatz-leisten_159231.html