, Frankfurt, 2014-03-14, 16 U 149/12
Bei einer Luxusmarke kann eine Wertminderung auch bei Bagatellschaden vorliegen. Zur Bestimmung des merkantilen Minderwerts hätte ein Sachverständigenbeweis eingeholt werden müssen.

, Duisburg, 2014-04-17, 12 S 153/13
Unfallfahrzeug wurde unrepariert veräußert, weshalb ein merkantiler Minderwert nicht besteht.

, Karlsruhe, 2005-06-07, VI ZR 192/04
Lässt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe ausgeglichen. Deshalb wird auch bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten in solchen Fällen der Schadensersatzanspruch durch den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, so dass für die Anwendung einer sog. 70%-Grenze kein Raum ist.