Titel
Merkantiler Minderwert übersteigt Reparaturkosten um das Dreifache bei nicht zugelassenem Neufahrzeug im Luxussegment
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Frankfurt
Urteilsdatum
2014-03-14
Aktenzeichen
16 U 149/12
Kategorie
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Teaser
Bei einer Luxusmarke kann eine Wertminderung auch bei Bagatellschaden vorliegen. Zur Bestimmung des merkantilen Minderwerts hätte ein Sachverständigenbeweis eingeholt werden müssen.

Aus den Gründen:

… Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 2012, Az. 2 – 17 O 32/12, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie 20.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten … zu zahlen

Der Minderwert kann – unabhängig von der Frage, ob eine anerkannte Berechnungsmethode angewandt werden kann – nie anhand des Restwerts berechnet werden, da der Restwert der Wert ist, den die zerstörte bzw. beschädigte Sache in diesem zerstörten und beschädigten Zustand hat … der Restwert knüpft also – im Gegensatz zum merkantilen Minderwert – gerade nicht an eine ordnungsgemäße Reparatur an.

Der Sachverständige hat in seinem Gutachten vom 8. November 2013 und im Rahmen seiner mündlichen Anhörung zunächst die Einschätzung des Senats bestätigt, dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein noch nicht zugelassenes Neufahrzeug im Luxussegment handelt, auf das die sonst üblichen rechnerischen Methoden der Ermittlung eines merkantilen Minderwerts keine Anwendung finden können. Auch der Umstand, dass relativ geringfügige Reparaturkosten entstanden sind, führt nach den nachvollziehbaren Angaben des Sachverständigen nicht dazu, einen merkantilen Minderwert zu verneinen; vielmehr hat er diesen mit rund 14.500,-€ beziffert. Dieses Ergebnis beruht nach den erläuternden Angaben des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung auf einer überregionalen Rechercheumfrage im Marktumfeld, bei der er 14 A-Vertragshändler, A Autohäuser und Autohäuser von Luxusfahrzeugen nach ihrer Einschätzung dazu befragt hat, wie ein Nachlass aussehen kann, um den Kauf des beschädigten, aber reparierten Neufahrzeugs “schmackhaft” zu machen. Die Angaben haben unter Außerachtlassung der Ausreißer nach oben und unten sowie unter Einsatz der Gauß’schen Glockenkurve zu einem Minderwert von 14.500,- € geführt. Der Sachverständige hat auch nachvollziehbar erläutert, warum der merkantile Minderwert die Reparaturkosten um das Dreifache übersteigt. Er hat insofern nochmals auf die Sondersituation eines noch nicht zugelassenen Wagens der Premiumklasse und die Empfindlichkeit der Käuferklientel hingewiesen, die bei einer Investition von rund 140.000,- € kein Fahrzeug mit einer in der Historie hinterlegten Beschädigung erwerben wolle.  …

 

Anlagen

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