Titel | Kein Minderwert bei Veräußerung des unreparierten Kfz |
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Schlagworte | |
Gerichtsort | Duisburg |
Urteilsdatum | 2014-04-17 |
Aktenzeichen | 12 S 153/13 |
Teaser | Unfallfahrzeug wurde unrepariert veräußert, weshalb ein merkantiler Minderwert nicht besteht. |
Zu der merkantilen Wertminderung:
… Während beim realen oder technischen Minderwert nach der Instandsetzung noch Mängel zurückbleiben, welche die Betriebssicherheit, die Lebensdauer oder das äußere Ansehen des Fahrzeugs beeinflussen und daher den Gebrauchswert beeinträchtigen, ist bei dem merkantilen Minderwert, der ein völlig und ordnungsgemäß instandgesetztes Fahrzeug voraussetzt, nicht der Gebrauchswert, sondern wegen der Eigenschaft, ein Unfallwagen zu sein, nur der Verkaufswert beeinträchtigt (BGH aaO.). Der Kläger hat allerdings das Unfallfahrzeug unrepariert veräußert, weshalb ein merkantiler Minderwert nicht besteht. …