Titel
Auch bei Schaden von 890 € ist Minderwert zu erstatten
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Wolfsburg
Urteilsdatum
2011-09-14
Aktenzeichen
12 C 102/11
Kategorie
,
Teaser
Auch bei geringfügigen Fahrzeugschaden kann nachvollziehbar ein Minderwert angegeben werden.

Aus den Gründen:

… Die allgemein anerkannten Ausschlusskriterien für die Annahme eines merkantilen Minderwertes (vergleiche dazu Palandt, aaO, Randnote 16 mit weiteren Nachweisen), liegen hier nicht vor. Das Fahrzeug des Klägers war zum Zeitpunkt des Unfalles erst knapp eineinhalb Jahre alt und wies eine Laufleistung von gut 40.000 Kilometern auf und hatte keine sichtbaren Vorschäden im Schadensbereich. Die Höhe der kalkulierten Reparaturkosten von 890,69 € belief sich auf etwas mehr als 10 % des kalkulierten Wiederbeschaffungswertes von 8.300,00 € und lag damit nicht mehr im Bagatellbereich, innerhalb dessen üblicherweise ein merkantiler Minderwert nicht mehr angenommen wird.

Die Höhe des Minderwertes von 83,00 € ist in dem von dem Kläger in Auftrag gegebenen Gutachten nachvollziehbar berechnet und von dem Beklagten nicht substantiiert bestritten worden. …

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