, Saarbrücken, 2011-03-18, 13 S 158/10
Keine pauschale Bagatellgrenze für Eintreten eines Minderwert. Auch bei Bagatellschäden ein merkantiler Minderwert entstehen kann. Entscheidend ist, ob sich die Reparatur im Verhältnis spürbar negativ auf dessen Wiederverkaufswert auswirkt.

, Köln, 1991-02-22, 266 C 498/90
Literarisches Urteil zum Schmunzeln

, Wolfsburg, 2011-09-14, 12 C 102/11
Auch bei geringfügigen Fahrzeugschaden kann nachvollziehbar ein Minderwert angegeben werden.

, München, 2012-12-11, 322 C 26636/12
Auch bei Fahrzeugen, die im Unfallzeitpunkt bereits mehr als 100.000 Km gelaufen sind, ist eine merkantile Wertminderung als Vermögenseinbuße durch den unverschuldeten Verkehrsunfall gerechtfertigt.

, Bochum, 2013-09-24, 65 C 143/13
Auch bei einem Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist, kann eine merkantile Wertminderung durch einen Unfall eintreten. Eine feste Grenze gibt es nicht. Maßgeblich sind grundsätzlich die Feststellungen des Kfz-Sachverständigen.

, Fürstenwalde, 2008-07-24, 12 C 102/08
Eine Wertminderung fällt auch bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, zumindest dann an, wenn diese einen geringen Kilometerstand aufweisen.

, Köln, 2011-01-28, 263 C 386/10
Eine Wertminderung i.H.v. 670,-- Euro, die 20% der Netto-Reparaturkosten entspricht, ist bei einem Neufahrzeug, das knapp drei Monate zugelassen ist und über eine Laufleistung von weniger als 10.000 km verfügt, zulässig, wenn ein nicht unerheblicher Sachschaden ohne Eingriff in das Fahrzeuggefüge vorliegt.

, Köln, 2010-12-17, 263 C 240/10
Für ein sieben Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 191.000 km, das sich in einem überdurchschnittlich gepflegten Zustand befindet, kann eine Wertminderung in Höhe von 5% der Netto-Reparaturkosten geltend gemacht werden.

, Bochum, 2010-09-20, 47 C 329/10
Bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, kann eine Wertminderung zumindest nicht pauschal abgerechnet werden.