Minderwert
    • Rechenblatt
    • Methoden
      • BVSK PKW
        • BVSK KRAD
        • BVSK LKW
      • Dr. Trömner
      • Halbgewachs
      • Hamburger Modell
      • Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
      • Ruhkopf / Sahm
    • Urteile
    • Dokumentation
    • Kontakt
    • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
    • Menü Menü

    Minderwert auch bei älterem Fahrzeug

    Titel

    Minderwert auch bei älterem Fahrzeug

    Schlagworte

    AG, Berechnungsmethode, Marktgängigkeit gut, altes Fahrzeug

    Gerichtsort

    Erkelenz

    Urteilsdatum

    2011-11-08

    Aktenzeichen

    14 C 331/11

    Teaser

    Eine Wertminderung ist bei Fahrzeugen dann anzunehmen, wenn die Reparatur mit einem nicht unerheblichen Eingriff in dessen Gefüge verbunden ist. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt älter als fünf Jahre war, ändert daran nichts.

    Aus den Gründen:

    … Bei dem merkantilen Minderwert handelt es sich um eine Minderung des Verkaufswerts einer Sache, die trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb besteht. Diese Wertdifferenz stellt einen zu ersetzenden unmittelbaren Vermögensschaden dar. Allgemein anerkannt ist, dass ein merkantiler Minderwert bei einem Fahrzeug dann anzunehmen ist, wenn die Reparatur mit einem nicht unerheblichen Eingriff in dessen bis dahin integeres Gefüge verbunden ist. Dementsprechend ist ein merkantiler Minderwert zu verneinen, wenn Bagatellschäden, d.h. Schäden, durch die die Substanz des Fahrzeugs an tragenden Teilen nicht beeinträchtigt worden ist und die auch die Möglichkeit eines sog. Gefügeschocks mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als ausgeschlossen erscheinen lassen, in einer renommierten Fachwerkstatt durch Austausch der deformierten Teile gegen fabrikneue genormte Ersatzteile unauffällig und nachhaltig beseitigt worden sind. In aller Regel wird es sich bei diesen Bagatellschäden um Schäden an Schraubteilen handeln, die relativ leicht von dem Fahrzeug getrennt und an das Fahrzeug wieder angebaut werden können. Auch die Höhe der Reparaturkosten wird als Kriterium für das Entstehen eines merkantilen Minderwerts herangezogen. Dagegen ist die Frage, ob der Schaden im Fall eines Verkaufs zu offenbaren ist, nicht von Bedeutung (vgl. hierzu LG Bonn: Urteil vom 09.08.2011 – 8 S 236/10, m.w.Nachw.).

    Selbst wenn vorliegend durch den Unfall nur die Stoßfängerverkleidung des klägerischen Fahrzeugs beschädigt wurde, ist der Ansatz eines merkantilen Minderwertes gerechtfertigt, weil das Fahrzeug ausweislich des Gutachten des Sachverständigen vom 18.05.2011 einen guten Allgemein-, Karosserie- und Lackzustand aufwies, durch den Unfall aber gerade Lackarbeiten notwendig wurde.

    Dem Einwand der Beklagten, dass ein merkantiler Minderwert nicht entstanden sei, kann demgegenüber nicht gefolgt werden. Sowohl der Umstand, dass das klägerische Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt älter als fünf Jahre war, als auch das Vorbringen, dass dieses Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt sehr begehrt sei, so dass eine Preisminderung wegen des Unfalls nicht durchgesetzt werden könne, spielen in Zusammenhang mit dem Entstehen des merkantilen Minderwerts keine Rolle. Bei der Bemessung des merkantilen Minderwerts sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Insbesondere Alter, Fahrleistung und Erhaltungszustand sowie Marktsituation und Marktgängigkeit des Fahrzeugs, ferner Art und Ausmaß des Schadens. Auch eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sind einzubeziehen. Die genaue Höhe des merkantilen Minderwerts ist nach freier tatrichterlicher Überzeugung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO im Wege der Schätzung zu ermitteln. Eine allgemein anerkannte Schätzungsmethode hat sich bislang nicht durchgesetzt (vgl. hierzu LG Bonn: Urteil vom 09.08.2011 – Az.: 236/10, m.w.Nachw.). …

    weiteres Urteil: AG Erkelenz, Urteil vom 30.09.2008, AZ: 6 C 215/08

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2016/04/810-11-AG-ERK-08.11.2011-14_C_331_11.pdf

    Links

    https://dejure.org/2011,46193, http://www.captain-huk.de/urteile/ag-erkelenz-spricht-mit-urteil-vom-8-11-2011-14-c-33111-auch-bei-alteren-fahrzeugen-eine-merkantile-wertminderung-zu/, http://ra-frese.de/2011/11/24/ag-erkelenz-zur-wertminderung-bei-aelteren-fahrzeugen/, http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/352780/

    Neuste Kommentare

    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • p160490 zu Dr. Trömner
    • Dipl.-Ing. (FH) B. Feuerhahn zu Dr. Trömner
    • p160490 zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    info@minderwert.de
    Copyright © 2024, CASAautomotive
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: Minderwert auch bei fiktiver Abrechnung Link to: Minderwert auch bei fiktiver Abrechnung Minderwert auch bei fiktiver Abrechnung Link to: Minderwert auch für älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung Link to: Minderwert auch für älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung Minderwert auch für älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

    Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Weiternutzung der Seite, stimmst du die Verwendung von Cookies zu.

    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die BenachrichtigungEinstellungen

    Cookie- und Datenschutzeinstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

    Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

    Notwendige Website Cookies

    Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

    Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Dienste

    Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

    Google Webfont Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und YouTube Einstellungen:

    Datenschutzrichtlinie

    Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

    Datenschutzerklärung
    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung