, Bochum, 2012-05-02, 42 C 528/11
Die merkantile Wertminderung fällt auch an, wenn das verunfallte Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wird. Die merkantile Wertminderung fällt auch ab, wenn der Unfallschaden fiktiv abgerechnet wird. Die merkantile Wertminderung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug nicht veräußert wird.

, Bochum, 2013-09-24, 65 C 143/13
Auch bei einem Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist, kann eine merkantile Wertminderung durch einen Unfall eintreten. Eine feste Grenze gibt es nicht. Maßgeblich sind grundsätzlich die Feststellungen des Kfz-Sachverständigen.

, Erkelenz, 2011-11-08, 14 C 331/11
Eine Wertminderung ist bei Fahrzeugen dann anzunehmen, wenn die Reparatur mit einem nicht unerheblichen Eingriff in dessen Gefüge verbunden ist. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt älter als fünf Jahre war, ändert daran nichts.