Titel Minderwert auch, wenn Fahrzeug nicht veräußert wird Gerichtsinstanz BGH Gerichtsort Karlsruhe Urteilsdatum 1961-10-03 Aktenzeichen VI ZR 238/60 Kategorie Weiterbenutzung Teaser Der merkantile Minderwert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs ist auch dann zu erstatten, wenn der Eigentümer den Pkw weiterbenutzt, der Minderwert sich mithin nicht in einem Verkauf konkretisiert. Aus den Gründen: …Ein durch einen Unfall beschädigter Pkw wird nach allgemeiner Verkehrsauffassung geringer bewertet als ein unfallfrei gefahrener Wagen. Diese Wertminderung ist ein echter Schaden für den betroffenen Eigentümer. Wenn sich der Eigentümer entschliesst, das unfallbeschädigte Fahrzeug nach der Reparatur selbst weiter zu benutzen, so ist nicht einzusehen, dass dieser Entschluss zu einer Entlastung des Schädigers führen soll. Ein merkantiler Minderwert ist dem Betroffenen daher bei Weiterbenutzung des Kfz in gleicher Weise zuzubilligen, wie dies beim Verkauf des Unfallwagens selbstverständlich ist… Anlagen VI_ZR_238-60.pdf Links https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/fgg/fgg20.pdfhttp://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/recht-wertmind.htm