, Celle, 2009-09-30, 14 U 63/09
Bei einem Schaden in Höhe von 4.427,79 Euro an einem neun Monate alten und etwa 2.000 km gelaufenen Audi A6 2,7 hat das OLG Celle die vom Sachverständigen geschätzte Wertminderung von 1.600 Euro akzeptiert.

, Düsseldorf, 2006-10-23, I-1 U 110/06
Jeder Versuch einer schematischen Erfassung des merkantilen Minderwertes anhand einer starren Berechnungsformel ist kritisch zu würdigen ist. In der Regel ist der Schätzung eines Sachverständigen der Vorzug vortabellarischen Berechnungsmethoden zu geben.

, München, 2009-11-13, 10 U 3258/08
Wertminderungskonstruktion der Versicherung abgelehnt - Gericht befürwortet gutachterliche Ausführungen Im Falle eines Totalschadens kann ein Geschädigter ausnahmsweise auch dann die Kosten einer Reparatur und eine eventuelle Wertminderung verlangen, wenn die Summe aus diesen den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 Prozent übersteigt (so genannte 130-Prozent-Grenze). Für die Beurteilung kommt es grundsätzlich auf die Kalkulation des beauftragten Kfz-Sachverständigen an, nicht auf die später tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.

, Düsseldorf I, 2007-02-25, 1 U 169/07
… Letztlich lehnte das OLG Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2007 ein Rücktrittsrecht (früher Wandlung) ab, weil die vorangegangenen Reparaturen jedenfalls keinen erheblichen Mangel darstellten. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Ein nicht angegebener Vorschaden ist erst erheblich, wenn er zu einem merkantilen Minderwert des… Read More

, Düsseldorf I, 2012-06-26, I-1 U 149/11
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat auch bei einem älteren Fahrzeug (hier: 6,5 Jahre) mit einer hohen Laufleistung (hier: 111.021 km) einen Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts gegen den Schädiger.

, Oldenburg, 2007-03-01, 8 U 246/06
Mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge hat sich die Bedeutung der Laufleistung für den Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt geändert. Auf eine starre Kilometergrenze kann nicht mehr abgestellt werden, sondern es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich der Unfallschaden wertmindernd auswirkt.

, Brandenburg, 2009-04-01, 12 W 51/08
Auch für ein Polizeifahrzeug kann eine Wertminderung angenommen werden, da für ausgediente Polizeifahrzeuge aufgrund der regelmäßigen Pflege und Wartung ein Gebrauchtwagenmarktinteresse besteht.