, Frankfurt, 1996-07-04, 7 U 242/94
Voraussetzung für die Zuerkennung eines ersatzfähigen merkantilen Minderwertes ist die auf dem Markt vorhandene, aus der Erfahrung gewonnne Einsicht, dass mit der Benutzung einer reparierten Sache auch dann ein größeres Risiko verbunden ist, wenn sich ein technischer Mangel (noch) nicht gezeigt hat.

, Hamm, 1996-01-15, 6 U 106/95
Bei Beschädigung eines Pkw mit einer Fahrleistung von 180 000 km kommt kein merkantiler Minderwert in Betracht

, Saarbrücken, 1992-03-20, 3 U 101/91
Minderwert und entgangener Gewinn wegen unfallbedingter Vereitelung eines Verkaufs des beschädigten Kfz können nebeneinander beansprucht werden

, Karlsruhe, 1990-06-27, 1 U 1/90
Kein merkantiler Minderwert bei Beschädigung eines 8 Jahre alten PKW DB 500 SEL

, Düsseldorf, 2012-03-27, 1 U 139/11
Der Sachverständige hat die merkantile Wertminderung nicht "unter Berücksichtigung" sämtlicher beeinflussenden Faktoren festgestellt und der Höhe nach "ermittelt". Der SV nennt zwar die maßgeblichen Faktoren wie notwendiger Reparaturumfang, Fahrzeugalter, Laufleistung, Allgemeinzustand und Veräußerungswert. Inwiefern er diese Faktoren aber berücksichtigt haben will und wie genau sich daraus der genannte Minderwert ermitteln lassen soll, lässt sich seinem Gutachten nicht entnehmen.

, Naumburg, 1999-10-27, 6 U 62/99
Wird ein "nahezu neuwertiges" Nutzfahrzeug beschädigt, kann der Ersatzberechtigte nur Erstattung der Reparaturkosten und Ersatz eines etwa verbleibenden merkantilen Minderwerts verlangen; eine Abrechnung auf Neuwagenbasis kommt nicht in Betracht.

, Erfurt, 2003-02-06, 8 O 835/01
Bei einem Schaden von über 200.000€ an Ferrari F 50 kein Minderwert. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung darauf ab, dass es für dieses Fahrzeug mehr Kaufinteressenten gebe als Fahrzeuge, und dass es für die Marktteilnehmer nicht entscheidend sei, ob das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Unfall gehabt habe.

, Frankfurt, 2005-10-28, 24 U 111/05
Schaden stellt keinen eigentlichen „Unfallschaden“ dar; ein Kaufinteressent, der wegen dieses die Fahrzeugstruktur nicht im geringsten betreffenden Schadens auf eine Verringerung des Kaufpreises dringen würde, wäre nicht recht ernst zu nehmen. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Wagen um ein sehr gesuchtes, wertstabiles Fahrzeugmodell.

, Düsseldorf, 2010-11-30, 1 U 107/08
Die Grundsätze für die Festsetzung einer Wertminderung bei alten Fahrzeugen werden im Falle der Beschädigung eines wertvollen Oldtimers durch den Verlust an Originalität ergänzt. Bei der Beschädigung eines hervorragend erhaltenen Mercedes 300 SL geht es weniger um eine verbleibende Schadensanfälligkeit, sondern um die Frage, ob die Bewertung des Verkaufspreises des Fahrzeuges nach dem Unfall trotz ordnungsgemäß behobenen Heckschadens gesunken ist. Ist dies der Fall, ist ein merkantiler Minderwert eingetreten.

, München I, 2012-07-05, 19 S 8083/12
Bei der Ermittlung der Wertminderung eines unfallgeschädigten Kfz ist nicht auf Erfahrungswerte von Kfz-Händlern abzustellen. Massgeblich ist der von einem Sachverständigen durch wissenschaftliche Methoden bestimmte Minderwert.