, Bochum, 2013-09-24, 65 C 143/13
Auch bei einem Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist, kann eine merkantile Wertminderung durch einen Unfall eintreten. Eine feste Grenze gibt es nicht. Maßgeblich sind grundsätzlich die Feststellungen des Kfz-Sachverständigen.

, Heinsberg, 2013-06-13, 19 C 151/12
Nach den Ausführungen des bestellten Sachverständigen für niederländisches Recht sind Wertminderungen nach niederländischem Recht unter Anwendung der sogenannten NIVRE-richtlinien zu ersetzen.

, Karlsruhe-Durlach, 2013-06-20, 2 C 151/13
Eine allgemein anerkannte Schätzungsmethode hat sich für den Minderwert von Kraftfahrzeugen nicht durchgesetzt. Brauchbare Ergebnisse bringt bei Pkws die Methode von Ruhkopf/ Sahm. Auch bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten ist der merkantile Minderwert unter Zugrundelegung der jeweiligen Bruttobeträge zu ermitteln.

, Hamburg, 2013-10-24, 52 C 63/13
Minderwert, der auch nach vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur verbleibt, ist auch bei relativ alten Fahrzeugen grundsätzlich erstattungsfähig. Es kommt darauf an, wie ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft – auch bei vollständiger fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens – bewertet wird.

, Aalen, 2014-01-14, 8 C 461/12
Ein Geschädigter ist für die Behauptung, dass an seinem Fahrzeug eine merkantile Wertminderug eingetreten sei, darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet. Beweisurkunden sowie die schriftlichen Zeugenaussagen sind ausreichender Beweis, dass das Fahrzeug vor dem Schadensereignis ohne Unfallschaden war.

, Nürnberg, 2014-03-31, 20 C 10301/12
Gerichtsgutachter bestätigt das vom Geschädigten vorgerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten

, Hamburg-Harburg, 2014-12-12, 641 C 47/13
Kein Minderwert, da keine überzeugende Begründung des Sachverständigen. Hinsichtlich der merkantilen Wertminderung beruht das Urteil aus heute nicht mehr gängiger Rechtsprechung.

, Berlin-Mitte, 2015-06-25, 4 C 258/15
Verweis auf Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM wurde vor Gericht nicht substantiiert vorgetragen und somit als unbekannt abgelehnt.

, Frankfurt, 2015-04-14, 31 C 1609/14 (74)
Zutreffend hat das Gericht mit Hilfe des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug eine merkantile Wertminderung zugesprochen. Auch bei älteren Fahrzeugen fällt eine merkantile Wertminderung an.

, Otterndorf, 2015-04-23, 2 C 50/15
Das AG Otterndorf hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und 104.332 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.