, Hamburg-Altona, 2013-04-02, 318c C 274/12
Auch ein gewerblich genutztes Fahrzeug kann durch einen Unfallschaden eine Wertminderung erleiden.

, Köln, 2011-03-21, 5 U 175/10
Es liegt auf der Hand, dass bei gravierenden Einbruchschäden auch nach einer Reparatur mit Originalteilen in ähnlicher Weise wie bei Schäden infolge eines Unfalls der Verdacht aufkommt, dass verborgene Mängel verblieben sein könnten, dass eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb eines derartig geschädigten Fahrzeugs besteht, und dass diese Wertdifferenz ähnlich wie der merkantile Minderwert bei Unfallfahrzeugen einen Sachmangel darstellt.

, Frankfurt am Main, 2006-06-13, 2‐24 S 346/03
Der Schätzung eines Sachverständigen ist bei der Ermittlung der Wertminderung gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden wie Ruhkopf/Sahm der Vorrang zu geben, weil die jeweilige Schadensstruktur berücksichtigt werden muss.

, Schwandorf, 2015-11-17, 1 C 626/15
Berechnete Minderwerte sind lediglich als Orientierungswerte anzusehen. Der Sachverständige habe den merkantilen Minderwert unter Berücksichtigung des Schadenumfanges, des Reparaturwegs und des Fahrzeugalters, des Fahrzeugerhaltungszustands sowie der örtlichen Marktlage zu ermitteln.

, Zwickau, 2015-06-25, 4 C 258/15
Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM bei Gericht nicht bekannt, daher Kürzung des Minderwert nicht gerechtfertigt.

, Köln, 2016-03-29, 36 O 65/16
Ein Blechschaden ist grundsätzlich geeignet eine merkantile Wertminderung zu begründen. Es bedarf einer Betrachtung des Kundenkreises für das konkret betroffene Fahrzeug (u.a. Typ, Marke, Laufleistung, Erstzulassung) und dessen Erwartungshaltung.

, Hochheim, 1977-10-13, 2 C 279/77
Auch wenn bei der Reparatur des Motorrades neue Teile eingebaut worden sind, so bleibt gleichwohl ein merkantiler Minderwert, der sich beispielsweise dann zeigt, wenn das Motorrad verkauft und angegeben werden muss, dass es einen Unfall erlitten hat.

, Köln, 1979-02-07, 17 U 71/78
Merkantiler Minderwert bei Motorradschaden

, Frankfurt, 1980-05-13, 31 C 14160/80
Anspruch des Motorradeigentümers auf merkantilen Minderwert

, Stuttgart-Bad Cannstatt, 1982-02-23, 1 C 2492/81
Merkantiler Minderwert und Motorradschaden