, Bochum, 2013-09-24, 65 C 143/13
Auch bei einem Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist, kann eine merkantile Wertminderung durch einen Unfall eintreten. Eine feste Grenze gibt es nicht. Maßgeblich sind grundsätzlich die Feststellungen des Kfz-Sachverständigen.

, Hamburg, 2013-10-24, 52 C 63/13
Minderwert, der auch nach vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur verbleibt, ist auch bei relativ alten Fahrzeugen grundsätzlich erstattungsfähig. Es kommt darauf an, wie ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft – auch bei vollständiger fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens – bewertet wird.

, Frankfurt am Main, 2016-04-21, 7 U 34/15
Bei der Feststellung des Minderwerts sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls – wie z.B. das Vorliegen eines besonderen Fahrzeugtyps oder die aktuelle konjunkturelle Situation auf dem Fahrzeugmarkt – zu berücksichtigen. Eine pauschale Formel kann nicht angewendet werden.

, Hamburg-Harburg, 2014-12-12, 641 C 47/13
Kein Minderwert, da keine überzeugende Begründung des Sachverständigen. Hinsichtlich der merkantilen Wertminderung beruht das Urteil aus heute nicht mehr gängiger Rechtsprechung.

, Frankfurt, 2015-04-14, 31 C 1609/14 (74)
Zutreffend hat das Gericht mit Hilfe des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug eine merkantile Wertminderung zugesprochen. Auch bei älteren Fahrzeugen fällt eine merkantile Wertminderung an.

, Otterndorf, 2015-04-23, 2 C 50/15
Das AG Otterndorf hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und 104.332 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.

, Frankfurt, 2014-10-30, 31 C 2574/14 (10)
Bei Fahrzeug mit verschiedenen Vorschäden und nicht reparierten Altschäden kein Minderwert bei Blechschaden, der durch bloße Erneuerung der Stoßstange behoben werden kann.

, Stendal, 2008-06-25, 3 C 1114/07
Für die Wertminderung können keine starren Grenzen für Alter und Fahrleistung angesetzt werden, da es entscheidend darauf ankommt, dass zumindest ein Teil der potentiellen Käufer auch bei solchen Fahrzeugen auf das Vorhandensein von Vorschäden achtet.

, Prüm, 2008-01-15, 6 C 522/06
Eine Wertminderung bei uralten Fahrzeugen mit extrem hoher Kilometerleistung kann ausgeschlossen sein. Hieraus ist jedoch kein Erfahrungssatz herzuleiten, dass dies immer so wäre.

, Dortmund, 2008-12-16, 405 C 8325/08
Für die Frage der merkantilen Wertminderung ist es bei einem älteren Fahrzeug unerheblich, ob erforderliche Lackier- oder Ausdellarbeiten in einer markengebundenen Fachwerkstatt oder in einer freien Werkstatt durchgeführt werden.