, Hamm, 2007-04-10, 17 C 409/06
Auch bei völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Diese ist auch nicht auf Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 100.000 km beschränkt.

, Fürstenwalde, 2008-07-24, 12 C 102/08
Eine Wertminderung fällt auch bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, zumindest dann an, wenn diese einen geringen Kilometerstand aufweisen.

, Idstein, 2009-12-04, 31 C 155/09 (10)
Auch bei einem elf Jahre alten Fahrzeug ist die Wertminderung zu erstatten

, Nürnberg, 2009-03-23, 34 C 9323/08
Bereits der Sachverständige stellt fest, dass eine Wertminderung nicht vorliegt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und zeigt eine Laufleistung von weit über 100.000 km auf. Der Kläger hätte weiter vortragen müssen, wieso bei diesem Fahrzeug konkret eine Wertminderung angefallen sein soll.

, Erding, 2013-03-13, 3 C 1958/12
Auch für ältere Fahrzeuge kann eine Wertminderung anfallen.

, Heinsberg, 2013-02-14, 18 C 98/12
Es wurde dem nicht auszurottenden Irrglauben widersprochen, dass abhängig von einem bestimmten Fahrzeugalter oder -laufleistung eine Wertminderung ausgeschlossen sei.

, Frankfurt, 2012-02-06, 32 C 1718/11 (22)
Der Ersatz des merkantilen Minderwerts kommt auch bei einem älteren Kfz (hier: acht Jahre) in Betracht, wenn es eine niedrige Laufleistung hat, keine Vorschäden aufweist und der Schadensumfang, der Reparaturweg sowie die Marktlage des Kfz dies geboten erscheinen lassen.

, Coburg, 2012-03-29, 11 C 1548/11
Wertminderung entsteht auch dann, wenn der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige wider Erwarten in seinem Gutachten eine solche nicht ausweist. Fehler des Gutachtens gehen zulasten des Schädigers.

, Rendsburg, 2011-03-28, 13 C 567/10
Auch wenn ein Fahrzeug im Unfallzeitpunkt älter als 5 Jahre ist und eine Fahrleistung von mehr als 100.000 km aufweist, kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Die Ermittlung der merkantilen Wertminderung kann unter Anwendung der Richtlinien des BVSK erfolgen.

, Peine, 2011-05-18, 16 C 139/11
Eine merkantile Wertminderung kommt auch bei einem Fahrzeug älter als 5 Jahre und einer Laufleistung oberhalb von 100.000 km in Betracht.