, Otterndorf, 2015-04-23, 2 C 50/15
Das AG Otterndorf hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und 104.332 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.

, Erding, 2011-05-19, 1 C 1476/10
AG Erding entscheidet gegen Minderwert, da in der Regel bei älteren Fahrzeugen ab 5 Jahren oder 100000 km keine Wertminderung gegeben wäre.

, Berlin, 2010-09-02, 22 U 146/09
Minderwert trotz Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, da - entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum noch vertretenen, aber überholten Ansicht - ein durch den Unfall geminderter Handelswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Raume steht.

, Frankfurt, 2014-10-30, 31 C 2574/14 (10)
Bei Fahrzeug mit verschiedenen Vorschäden und nicht reparierten Altschäden kein Minderwert bei Blechschaden, der durch bloße Erneuerung der Stoßstange behoben werden kann.

, Leipzig, 2001-08-24, 3 C 10051/00
Das AG Leipzig geht grundsätzlich von der 10-%-Grenze aus, lässt aber dann ausnahmsweise eine Wertminderung zu, wenn der Sachverständige im Gutachten trotz der niedrigen Reparaturkosten eine solche zugebilligt hat.

, Dortmund, 2003-01-09, 15 S 225/02
Das LG Dortmund hat sich darauf festgelegt, allein die Grundsätze der Methode Ruhkopf / Sahm über die Zubilligung einer Wertminderung entscheiden zu lassen; selbst bei einer nur geringfügigen Reparatur an einem tragenden Teil sei ein merkantiler Minderwert nicht gegeben.

, Saarlouis, 2008-02-11, 30 C 1735/07
Eine Wertminderung kann grundsätzlich anfallen, wenn der Schaden beim Fahrzeugverkauf offenbarungspflichtig wäre.

, Karlsruhe, 2008-09-16, 8 C 68/07
Das pauschale Bestreiten einer merkantilen Wertminderung reicht nicht aus, insoweit kann der Geschädigte die vom Sachverständigen ermittelte Wertminderung ersetzt verlangen.

, Stendal, 2008-06-25, 3 C 1114/07
Für die Wertminderung können keine starren Grenzen für Alter und Fahrleistung angesetzt werden, da es entscheidend darauf ankommt, dass zumindest ein Teil der potentiellen Käufer auch bei solchen Fahrzeugen auf das Vorhandensein von Vorschäden achtet.

, Hamburg, 2008-03-28, 50B C 112/07
Auch bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometern ist eine Wertminderung anzunehmen, wenn auch zurückhaltend.