, Flensburg, 2019-06-06, 7 O 90/18
Im Abgasskandal können auch dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Auto mit den manipulierten Abgaswerten inzwischen weiterverkauft wurde.

, Stuttgart, 2019-11-06, 9U 3/19
Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. Das OLG Düsseldorf hat diese Vorgehensweise erneut bestätigt und jetzt auch das OLG Stuttgart im aktuellen Fall.

, Frankfurt a.M., 2019-09-25, 17 U 45/19
VW haftet dem Grunde nach Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Verlangt der Käufer Rückerstattung des Kaufpreises, muss er sich die während der Nutzungszeit eingetretene Wertminderung eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeugs auf den Schaden anrechnen lassen (Vorteilsausgleichung). Die Höhe dieser Wertminderung ist durch Sachverständigengutachten zu klären.

, Ulm, 2017-10-26, 1 C 1097/17
Beauftragt der Geschädigte, der bei einer Schadenabrechnung auf Kostenvorschlagsbasis bemerkt, dass ihm dabei die Wertminderung entgeht, einen Schadengutachter isoliert mit der Ermittlung des merkantilen Minderwerts, sind die Kosten dafür vom Schädiger zu erstatten.

, Krefeld, 2019-11-20, 2 O 54/18
Ein Porsche Cayenne geht im Abgasskandal zurück an den Händler. Er muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Zudem hat das Gericht Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen.

, Brandenburg, 2018-11-01, 6 U 32/16
Liegt bei einem Gebrauchtwagen die verbleibende Wertminderung aufgrund eines nicht mehr behebbaren Unfallschadens bei lediglich 1,19 Prozent des Kaufpreises, so ist zunächst einmal grundsätzlich von der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung auszugehen.

, Freiburg, 2019-01-28, 11 C 1714/18
Das AG Freiburg gesteht dem Geschädigten generell auch dann ein Schadengutachten zu, wenn bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt. Denn über den Aspekt hinaus, dass der Versicherer den Kostenvoranschlag beanstandet hat, sagt ein Kostenvoranschlag auch nichts zu einer eventuellen Wertminderung.

, Regensburg, 2019-02-26, 22 S 90/18
Auch bei der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten schuldet der Schädiger die Wertminderung. So hat das LG Regensburg in einem äußerst sorgfältig begründeten Urteil entschieden. Weil der unterlegene Versicherer prozessual gekniffen hat, erlangt das Urteil besondere Bedeutung.

, Frankfurt, 2012-08-24, 17 U 242/11
Ein Schiedsgutachten über den Minderwert eines nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit zurückgegebenen Fahrzeugs ist unverbindlich, soweit es auf einer unrichtigen Vorgehensweise zur Ermittlung des Minderwerts beruht. Eine Gleichsetzung von Reparaturkosten und Minderwert darf nur hinsichtlich festgestellter Schäden an Karosserie, Felgen u. Ä. erfolgen, nicht aber hinsichtlich der verschleißbedingten Teile, wie etwa der Reifen.

, Marbach, 2019-03-20, 1 C 457/18
Starre Grenzen für den merkantilen Minderwert in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung können nicht mehr zugrunde gelegt werden.