, München, 2018-11-16, 10 U 1885/18
Der Grundsatz, dass ein Geschädigter bei einem Totalschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen kann, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, gilt auch für Rennräder.

, Memmingen, 2019-01-08, 33 O 1276/17
Auch bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten schuldet der Schädiger die Wertminderung

, Frankfurt, 1991-01-15, 5 U 28/90
Auch der merkantile Minderwert (gehört) zum unmittelbaren Substanzschaden (…) Der Minderwert ist danach nicht in dem eingeschränkten Sinne zu verstehen, dass nur die Reparaturkosten oder ein technischer Minderwert zu ersetzen ist. Vielmehr schließt er auch einen etwaigen merkantilen Minderwert ein.

, Hamburg, 1997-01-09, 6 U 212/96
Unter dem sogenannten merkantilen Minderwert versteht man den Minderwert, den ein durch Unfall erheblich beschädigtes Kraftfahrzeug dadurch erleidet, dass dieses trotz Behebung der technischen Schäden im Verkehr allgemein geringer bewertet wird, als ein unfallfrei gefahrener Wagen. Diese Wertdifferenz stellt einen echten Schaden des betroffenen Eigentümers dar, der dem Geschädigten unabhängig davon zu erstatten ist, ob er das Kraftfahrzeug veräußert oder weiter benutzt.

, Pfaffenhofen, 2016-08-05, 1 C 290/16
Der merkantile Minderwert gehört zum unmittelbaren Substanzschaden. Der durch den Transport erfolgte Schaden erfasst in seiner Gesamtheit auch den merkantilen Minderwert. Die Wertminderung fällt als tatsächlicher Substanzschaden auch unter Handelsgesetzbuch § 429 HGB.

, Heilbronn, 2017-08-15, 9 O 111/16
Der Neukauf eines Pkw Audi Q3, EURO-Norm 5, mit dem Dieselmotor EA 189 ist rückabzuwickeln, da die beim Kauf eingebaut gewesene Software zu einem merkantilen Minderwert führt, der nicht nachgebessert werden kann.

, Remscheid, 2017-11-10, 8a C 190/16
In den Leitsätzen für Gutachten „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“ des Instituts für das Sachverständigenwesen heißt es: „Die Wertminderung enthält niemals Umsatzsteuer, da es sich hierbei um einen nicht steuerbaren Betrag handelt.“ Bei der Erstattung der Wertminderung an Vorsteuerabzugsberechtigte ist die Umsatzsteuer dennoch abzuziehen.

, Köln, 2014-05-07, 9 S 314/13
Beim merkantilen Minderwert kommt es zwar auf die Einschätzung eines fachkundigen Dritten an, jedoch geht es hier – anders als bei den Reparaturkosten – lediglich um den Ausgleich eines beim Weiterverkauf des Fahrzeugs sich ergebenden Minderwertes und nicht um eine bewusste Vermögensdisposition des Fahrzeughalters.

, Köln, 2017-10-26, 271 C 186/17
Bei der Berechnung eines merkantilen Minderwertes führen angeschraubte, ersetzbare Fahrzeugteile nicht zu einer Wertminderung

, Hamburg, 2017-12-14, 20a 375/17
Nach Überzeugung des Gerichts war für jedermann mit bloßem Auge erkennbar, dass bei dem Auffahrunfall allein der hintere Stoßfänger beschädigt wurde. Dabei habe es sich um ein einfach auszutauschendes Teil gehandelt. Somit sei klar gewesen, dass der Austausch zu keinem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs führen werde.