, München, 2013-03-20, XI R 6/11
Die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

, Karlsruhe, 1998-05-22, 10 U 17/98
Die Methode von Ruhkopf/Sahm bewertet zwar die merkantile Wertminderung nur bis zum vierten Zulassungsjahr. Es erscheint aber im Rahmen der Schätzung angemessen, die Bewertungsmethode vorsichtig auf ältere Fahrzeuge zu übertragen.

, Bremen, 2019-04-12, 4 O 365/18
Die Klägerin hatte zunächst Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises des vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs verlangt. Nach dem sie das Fahrzeug verkauft hat, verlangt sie nunmehr Ersatz des aus Manipulation folgenden Minderwerts. Das LG Bremen schätzt den auf 10 % des Kaufpreises.

, Bremen, 2016-09-02, 25 C 96/16
Einfaches Bestreiten der merkantilen Wertminderung reicht als Begründung nicht aus.

, Heinsberg, 2014-08-13, 35 C 41/14
Einem Käufer steht eine 5 %-ige Wertminderung des Kaufpreises zu, wenn das Fahrzeug bei Übergabe in der Zulassungsbescheinigung bereits mehrere Haltereinträge enthält. Der Käufer hatte das Fahrzeug bei einem Importeur gekauft.

, Starnberg, 2017-11-16, 7 C 609/17
Rechnet der Geschädigte den Reparaturschaden im Haftpflichtfall fiktiv ab, kann er dennoch die im Schadengutachten ausgewiesene merkantile Wertminderung beanspruchen.

, München, 2018-11-16, 10 U 1885/18
Der Grundsatz, dass ein Geschädigter bei einem Totalschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen kann, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, gilt auch für Rennräder.

, Memmingen, 2019-01-08, 33 O 1276/17
Auch bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten schuldet der Schädiger die Wertminderung

, Frankfurt, 1991-01-15, 5 U 28/90
Auch der merkantile Minderwert (gehört) zum unmittelbaren Substanzschaden (…) Der Minderwert ist danach nicht in dem eingeschränkten Sinne zu verstehen, dass nur die Reparaturkosten oder ein technischer Minderwert zu ersetzen ist. Vielmehr schließt er auch einen etwaigen merkantilen Minderwert ein.

, Hamburg, 1997-01-09, 6 U 212/96
Unter dem sogenannten merkantilen Minderwert versteht man den Minderwert, den ein durch Unfall erheblich beschädigtes Kraftfahrzeug dadurch erleidet, dass dieses trotz Behebung der technischen Schäden im Verkehr allgemein geringer bewertet wird, als ein unfallfrei gefahrener Wagen. Diese Wertdifferenz stellt einen echten Schaden des betroffenen Eigentümers dar, der dem Geschädigten unabhängig davon zu erstatten ist, ob er das Kraftfahrzeug veräußert oder weiter benutzt.