, AG Peine, 2019-01-11, 16 C 437/18
Wertminderung für 13 Jahre altes Fahrzeug

, Gifhorn, 2019-12-18, 2 C 330/19
Der PKW war zum Unfallzeitpunkt etwa 8,5 Jahre alt und hatte eine Laufleistung von 70.489 km, sodass es sich nach der eigenen Sachkunde des Gerichts um ein auf dem Gebrauchtwagenmarkt gut gängiges Kleinwagenmodell handelte.

, Marbach, 2019-03-20, 1 C 457/18
Starre Grenzen für den merkantilen Minderwert in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung können nicht mehr zugrunde gelegt werden.

, Karlsruhe, 1998-05-22, 10 U 17/98
Die Methode von Ruhkopf/Sahm bewertet zwar die merkantile Wertminderung nur bis zum vierten Zulassungsjahr. Es erscheint aber im Rahmen der Schätzung angemessen, die Bewertungsmethode vorsichtig auf ältere Fahrzeuge zu übertragen.

, Essen, 2002-08-27, 132 C 246/01
Kein merkantiler Minderwert bei Fahrzeug älter 5 Jahre und 108000 km Laufleistung

, Neumünster, 2008-05-15, 32 C 1453/07
Eine Reparatur mit Kosten von rund 8.800 EUR (knapp über dem WBW) wirkt sich auch bei einem älteren Volvo Pkw wertmindernd aus.

, Erkelenz, 2008-09-30, 6 C 215/08
Der pauschale Hinweis auf das Alter des Pkws ist nicht geeignet, die Annahme einer Wertminderung in Zweifel zu ziehen.

, Frankfurt am Main, 2015-05-12, 32 C 2902/14 (83)
Befremdliches Urteil vom AG Frankfurt: Bei Kraftfahrzeugen entfällt die Wertminderung in der Regel bei älteren Fahrzeugen, deren Erstzulassung entweder 5 Jahre in der Vergangenheit liegt oder deren Laufleistung 100.000 km überschreitet.

, Bochum, 2011-10-12, 42 C 262/11
Kein Minderwert bei 10 Jahre altem Zweithandfahrzeug

, Karlsruhe, 2012-01-27, 1 C 147/11
Allein das Alter eines Fahrzeugs schließt die Entstehung einer merkantilen Wertminderung nicht aus.